Maik muss für fremdes Kind Unterhalt zahlen

„Ich kenne das Kind nicht und habe schon 50.000 Euro gezahlt“, ärgert sich Maik. Seit 15 Jahren zahlt er jeden Monat 334 Euro Unterhalt für einen Sohn, der nicht sein eigener ist.

Maik und Susanne sind ein glückliches Ehepaar. Sie haben einen Sohn. Maik glaubt immer das ist sein eigenes Kind, bis ihn Susanne erklärt: Du bist nicht der Vater. Dann verlässt sie Maik und zieht zum leiblichen Vater. Sie heiraten. Das war vor 15 Jahren. Und seitdem muss Maik Unterhalt zahlen. Für einen Sohn, der nicht sein eigener ist und in seiner Familie lebt.

„Die sind eine glückliche Familie, und ich muss dafür zahlen“, sagt der Bottroper, der den Jungen nur in den ersten drei Lebensjahren gesehen hat – seitdem nie wieder. 50.000 Euro kamen bisher zusammen. Seit Jahren versucht Maik sich gegen die Unterhaltszahlungen nach der Trennung zu wehren. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage nun endgültig abgewiesen: „Der Vater hat nach Bekanntwerden der Vaterschaft zwei Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. Das hat er nicht getan“, sagt ein Gerichtssprecher. „Ich habe es erst erfahren, als der Kleine 3 Jahre alt war und konnte somit die Frist gar nicht einhalten“, ist Maik M.  über die Entscheidung des Gerichts enttäuscht. „Er weiß es seit der Geburt“, behauptet die Mutter. „Er wollte damals der Vater sein. Jetzt muss er mit den Konsequenzen leben“, sagt uns die leibliche Mutter vor der Kamera.

Besonders skurril: Der biologische Vater hat sogar den Nachnamen von Maik angenommen, da sein Sohn und die Mutter ebenfalls so heißen. Eine Namensänderung des Kindes wäre nur in Verbindung mit einer Adoption möglich gewesen. Und eine Adoption verpflichtet zum Unterhalt. „Das ist reine Abzocke!“, findet Maiks Anwältin

Wie sein gesetzlicher Sohn heute aussieht, weiß Maik nicht. Die Mutter hat ihrem Sohn nie von der Geschichte erzählt. Ein kleiner Hoffnungsschimmer für Maik: Wenn der heute 17-Jährige volljährig ist, muss er selbst den Unterhalt einfordern. Und vielleicht siegt die Moral dann doch. „Ansonsten muss er halt für meine Pflege im Alter aufkommen. Das sieht das Gesetz auch vor“.